Wie ernst meint es die EU mit der Demokratie? Standardsetzung am Beispiel der EUBeitrittsvorbereitungen mit Bulgarien und Rumänien

Autor/innen

  • Tina Olteanu
  • Christian Autengruber

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.908.vol36iss1

Schlagwörter:

Europäische Union, Demokratie, EU-Erweiterung, Bulgarien, Rumänien

Abstract

Die große Beitrittsrunde im Mai 2004 mit zehn neuen Mitgliedsländern hat gezeigt, dass die Europäische Union gewillt ist, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verbunden mit Menschenrechten und Minderheitenschutz im Beitrittsprozess einzumahnen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, welche Standards die EU diesbezüglich aufgestellt hat. Nachdem nun eine weitere Erweiterungsrunde abgeschlossen ist (Bulgarien und Rumänien) und die nächste verhandelt wird, gilt es zu überprüfen, wie sich diese auf den Beitrittsprozess auswirken.

Bei der Analyse anhand der Fortschrittsberichte der EU-Kommission für Bulgarien und Rumänien kristallisiert sich ein unvollständiges Demokratiebild heraus: (1) zentrale demokratietheoretische Aspekte wie etwa umfassende Partizipation der BürgerInnen und Schutz vor staatlicher Willkür finden keine bzw. wenig Beachtung. (2) Zudem zeigt sich, dass in den Berichten genannte gravierende Defizite keine Auswirkung auf den Beitrittsprozess haben, da die zu allgemein gehaltenen politischen Kriterien von Kopenhagen seit 1998 als erfüllt gelten. (3) Es bleibt festzustellen, dass eine Überarbeitung dieser Kriterien unumgänglich für die folgenden Beitrittsprozesse ist.

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