Ostarrichislam. Gründe der korporatistischen Hereinnahme des Islams in der Zweiten Republik

Autor/innen

  • Farid Hafez Universität Salzburg

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.1023.vol45iss3

Abstract

Österreich ist als eines der wenigen westeuropäischen Länder bekannt für seine korporatistische Hereinnahme des Islams. Die ‚liberale‘ Islampolitik spiegelt sich etwa in der Tatsache wider, dass es in Österreich im Unterschied zu Deutschland, Belgien oder Frankreich zu keinem Kopftuchverbot gekommen ist. Bei der Begründung dieser ‚liberalen‘ Politik wird in der rechtswissenschaftlichen und politikwissenschaftlichen Literatur meist auf die gesetzliche Anerkennung des Islams im historischen
Islamgesetz von 1912 verwiesen. Dieser Artikel testet zwei Theorien, warum es 1979 zu einer Genehmigung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts neben heute 15 anderen Kirchen und Religionsgesellschaften gekommen ist. Neben dem historischen Institutionalismus, der aufgrund der spezifisch historisch gewachsenen Staat-Kirche-Beziehungen im Zusammenhang mit dem Islam von Bedeutung zu sein scheint, wird die Theorie Politischer Möglichkeitsstrukturen zur Erklärung herangezogen. Der Artikel argumentiert, dass die Theorie der Politischen Möglichkeitsstrukturen erklärt, warum es 1979 zu einer Anerkennung kam, während die Theorie des historischen Institutionalismus erklärt, welcher Form diese Anerkennung war.

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Veröffentlicht

2017-03-31

Ausgabe

Rubrik

Forschungsartikel