Drei demokratische Inklusionsprinzipien

Autor/innen

  • Rainer Bauböck European University Institute, Florence, Italy

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.1590.vol46iss1

Abstract

Wessen Interessen sollten in demokratischen Entscheidungen repräsentiert werden? Wessen Rechte sollten von demokratischen Regierungen geschützt werden? Wer hat Anspruch auf Bürgerschaft und Wahlrecht? Gegen die vorherrschenden normativen Demokratietheorien argumentiert dieser Diskussionsbeitrag, dass diese drei Fragen unterschiedliche Antworten verlangen. Demokratische Legitimität erfordert die Berücksichtigung der von einer Entscheidung negativ betroffenen Interessen, die Gewährleistung von gleichen Rechten und Einspruchsoptionen für alle Rechtsunterworfenen und Zugang zur Bürgerschaft für all jene, die genuine Bindungen zu einem bestimmten demokratischen Gemeinwesen haben.

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Veröffentlicht

2017-03-31