Richtlinien zur Einreichung eines Themenschwerpunktes

Ein Schwerpunkt umfasst idealerweise eine Einleitung der Schwerpunkt-Gestalter:innen (SG) sowie 5-8 Beiträge und wird von den SG koordiniert. Ein Schwerpunktheft kann neben der Einleitung aus Forschungsartikel oder Forumsbeiträgen bestehen. Forschungsartikel werden einem double-blind Peer Review-Verfahren unterzogen. Forumsbeiträge werden einer einfach-blinden internen Begutachtung durch das Editorial Board unterzogen. Siehe dazu unsere Rubriken-Richtlinien.

Ein Schwerpunkt muss zum inhaltlichen Fokus der ÖZP passen und den erwarteten Mehrwehrt für das Forschungsfeld darlegen.

Die SG haben den thematischen Schwerpunkt beim geschäftsführenden Herausgeber:innengremium der ÖZP (GHG) einzureichen. Das GHG beschließt, ob der Schwerpunkt erscheint und für welches Heft er vorgesehen wird.

 

1. Einreichung

Die Einreichung eines Themenschwerpunkts erfolgt durch schriftlichen Vorschlag per Email an die oder den Managing Editor.

Das Proposal sollte ca. 5.000 Wörter umfassen:

  1. Den Titel des Schwerpunktheftes.
  2. Einen Überblick über:
    • Thema, Fragestellung
    • State of the Art, theoretische Fundierung und Verortung
    • politikwissenschaftliche Relevanz, Innovation
    • Thematische Struktur der vorgesehenen Beiträge.
  3. Kontaktinformationen und Publikationslisten der SG (200 Wörter).
  4. Eine Liste der Autor:innen, inklusive Affiliation und CV (150 Wörter).
  5. Abstract für jeden geplanten Beitrag (je 250 Wörter).
  6. Zeitplan (als Vorlaufzeit sind von Einreichung bis zur Realisierung des Schwerpunkts 12-18 Monate zu veranschlagen).

 

2. Entscheidungsprozess

Das GHG entscheidet darüber, ob der Schwerpunkt wissenschaftlich und thematisch für die ÖZP geeignet ist. In Zusammenarbeit mit der Redaktion wird auch bestimmt, wann der Schwerpunkt erscheinen wird. Zur Orientierung für die Gestalter:innen des Schwerpunkts wird der mögliche Zeitraum nach positiver Entscheidung über den Schwerpunkt bekannt gegeben, wobei die Bandbreite nicht mehr als sechs Monate umfassen soll (also etwa: Schwerpunkt X erscheint 1. Halbjahr 2025).

 

3. Entstehungsprozess

Die SG haben bei der inhaltlichen Gestaltung des Schwerpunkts innerhalb der in der ÖZP festgelegten Heftstruktur freie Hand. Sie werden von der Redaktion unterstützt.

Artikelauswahl für den Schwerpunkt

Themenschwerpunkte, die bewilligt worden sind, können in der ÖZP in Form eines Call for Papers ausgeschrieben werden, wenn die SG dies wünschen. Alternativ können die SG auch vorschlagen, dass die Beitragenden zum Schwerpunkt individuell angefragt werden, oder es wird eine kombinierte Vorgangsweise gewählt. Der Auswahlmodus der Autor:innen muss im Kontext der Schwerpunkt-Strategie verständlich gemacht werden.

Bei einem offenen Call sind dem GHG die eingelangten Abstracts, die für die Gestaltung des Schwerpunkts ausgewählt wurden, zur Kenntnis zu bringen. Die SG begründen dabei gegenüber dem GHG ihre Auswahl der Abstracts.

Die SG sind dazu aufgefortert, mindestens sechs Reviewer pro Artikel vorzuschlagen.

Kommunikation mit Autor:innen

Die SG kommunizieren mit den Autor:innen bis zur Einreichung des Artikelmanuskripts. Sie haben u.a. sicherzustellen, dass Format, Zitierweise und weitere Vorgaben der ÖZP eingehalten werden, und dass der Umfang eines Beitrags nicht mehr als 7.000 Wörter umfasst.

Nach formaler Einreichung des Manuskripts übernimmt die Redaktion die Korrespondenz mit den Autor:innen und kümmert sich insbesondere um die Begutachtung und Copy-Editing. Die SG sind eingeladen, zu den eingereichten Artikeln eigene Kommentare zu verfassen. Diese sind an die Redaktion zu leiten, welche sie gemeinsam mit den double-blind-peer-review Gutachten an die Autor:innen weiterleitet.

Einleitung

Es wird erwartet, dass eine Einleitung zum Schwerpunkt von den SG (7.000 Wörter) verfasst wird.

 

4. Timeline (vor Erscheinungstermin)

Ca. 6 Monate

  • Einlangen der Manuskripte zum Schwerpunkt bei den SG (und nachfolgende Übermittlung an die Redaktion)
  • SG überprüfen die Manuskripte auf ihre Vollständigkeit (insbes. auch dt./engl. Abstracts, Autor:innenbiographie, Korrespondenzadresse, incl. Email).

Ca. 6 bis 3 Monate

  • Redaktion leitet Begutachtungsverfahren: Übersendung der anonymisierten Manuskripte und der „Hinweise für Gutachter:innen“ an die von der Redaktion ausgewählten Gutachter:innen.
  • SG sind jedenfalls dazu aufgerufen, mindestens sechs Reviewer pro Artikel vorzuschlagen.
  • Frist für Einlangen der Gutachten: in der Regel 3 Wochen
  • Übersendung der anonymisierten Gutachten an die Autor:innen (gemeinsam mit etwaigen zusätzlichen Empfehlungen der SG und der Redaktion)
  • Frist für Überarbeitung der Manuskripte durch die Autor:innen: in der Regel 3 Wochen

 

  • Copy-Editing: Überprüfung der überarbeiteten Manuskripte in formaler Hinsicht (Einhalten der „Richtlinien für Autor:innen“, Rechtschreibung, Tippfehler, Stil, Ausräumen inhaltlicher Unklarheiten, Vervollständigung lückenhafter Literaturangaben, z. B. ungenauer Seitenangaben bei Zeitschriftenartikeln, Abstracts incl. englischer Titel) durch die Redaktion

Ca. 12 bis 10 Wochen

  • Fertigstellung der Manuskripte durch den/die Redakteur:in und Zuweisung an Layouter
  • Festlegung des Titels und der Reihenfolge der Beiträge des Schwerpunktes mit den SG

Ca. 10 bis 8 Wochen

  • Hochladen der Korrekturfahnen durch Layouter
  • Frist für die Fahnenkorrektur: in der Regel 2 Wochen
  • Fahnenkorrektur grundsätzlich nur in formaler Hinsicht: Inhaltliche Veränderungen/Ergänzungen sind nur dann erlaubt, wenn es sich um die Richtigstellung offensichtlich falscher Aussagen oder unbedingt geboten erscheinende Aktualisierungen handelt (nur in Absprache mit den Autor:innen).
  • Fahnenkorrektur des Editorials sowie Zusammenführung der von den Autor:innen vorgenommenen und der eigenen Fahnenkorrektur an den Beiträgen durch die Redaktion

Ca. 4 Wochen

  • Endkorrektur durch Redaktion