Vor dem Sicherheitsstaat?

Authors

  • Alfred J. Noll

DOI:

https://doi.org/10.15203/ozp.850.vol33iss1

Keywords:

Rechtsstaat, Sicherheit, präventive Sicherheitspolitik

Abstract

Der Kern des Sicherheits-Versprechens liegt darin, dass man gar nicht wissen muss, was man verspricht, wenn man Sicherheit verspricht. Was als „Sicherheit“/„Unsicherheit“ gilt, das unterliegt gesellschaftlicher Vereinbarung, ideologischer und politischer Auseinandersetzung oder auch kultureller Festlegung. Wir beobachten eine nachdrückliche gesellschaftliche und technik-politische Tendenz zur Vorsorge und zur Herstellung von Sicherheit. Der Rechtsbegriff der „Sicherheit“ eröffnet ein weites Feld, er bedarf der Konkretisierung. Das erkennbare Bemühen um eine eindeutige Definition der „Sicherheit“ aber scheitert beinahe notwendig vor den Ansprüchen polizeilicher Praxis. Für die polizeiliche Praxis hat dies zur Folge, dass sie die weiten Spielräume der gesetzlichen Grundlagen ausnützen kann, ohne sich den subtilen Überlegungen einer verfassungskonformen Einschränkung dieser eingriffsintensiven Akte der Gesetzgebung zu stellen. Wir sehen den Übergang von der repressiven zur präventiven Polizei. Diese Aufgabenverschiebung führte zu einer weiteren Vorverlagerung des Staatsschutzes weit in die Gesellschaft hinein. Überspitzt formuliert: Die staatliche Sicherheit entwickelte sich mit dieser Sicherheitskonzeption zum „Supergrundrecht“, Bürgerinnen und Bürger mutierten zu potentiellen Sicherheitsrisiken.

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